![]() Internationale Geschmacksmuster auch für österreichische Anmelder Am 1.1.2008 trat die EU der Genfer Akte des Haager Musterabkommens bei. Damit wurde eine Verbindung zwischen den Gemeinschaftsgeschmacksmuster-System der OAMI und dem System der internationalen Geschmacksmuster der WIPO geschaffen.
Über den Anknüpfungspunkt der Staatsbürgerschaft, des Sitzes oder des Wohnsitzes in einem EU-Land ist es künftig auch für Anmelder mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Firmensitz bzw. Wohnsitz in Österreich möglich, eine internationale Musteranmeldung einzureichen und dabei aus derzeit 25 (nur Mitglieder der Genfer Akte !) möglichen Benennungen zu wählen. Österreich selbst ist (noch) nicht Mitglied des Haager Abkommens, kann also nicht selbst benannt werden, ist aber natürlich über die Benennung der EU, sozusagen über ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster, erfassbar. Derzeit sind wirtschaftlich interessante Länder eher in der Minderheit und das internationale Muster hat eher ein Schattendasein gefristet, doch durch den Beitritt der EU ist ein Schub erfolgt, und in den kommenden Jahren könnte u.a. auch der Beitritt der USA und/oder Japan erfolgen. Derartige Diskussionen sind im Gange.
Eine internationale Musteranmeldung könnte allerdings schon jetzt durchaus interessant sein, da auf einfache und preiswerte Weite beispielsweise der gesamte EU-Raum plus u.a. die Schweiz, die Türkei, Kroatien und Singapur erfasst werden können.
Das Verfahren läuft über die WIPO, im Unterschied zu internationalen Marken sind keine Basismarke oder -anmeldung bei einer Ursprungsbehörde nötig.
Die weiteren Entwicklungen werden für die zukünftige Brauchbarkeit und Praxistauglichhkeit des internationalen Musters entscheidend sein.
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