![]() Wegfall der Sicherheitsklausel bzw. Safeguard-Clause Mit Stichtag 1. September 2008 kommt es zu einer durchgreifenden Neuerung im Bereich der internationalen Marken, und zwar zum Wegfall der sogenannten Safeguard Clause bzw. Sicherungsklausel (Artikel 9sexies MMP).
Diese Sicherungsklausel sichert(e) bislang den Vorrang des Madrider Abkommens (MMA) gegenüber dem Madrider Protokoll (MMP). Demnach war bislang im Falle einer sogenannten Doppelzugehörigkeit, das heißt im Falle der Benennung eines Staates, der sowohl dem MMA als auch dem MMP angehört, wenn die Ursprungsbehörde ebenfalls in einem Staat liegt, der sowohl dem MMA als auch dem MMP angehört, immer das MMA maßgeblich war. Nachteilig an dieser Regelung war beispielsweise, dass für die Anmeldung einer IR-Marke eine bereits registrierte Basismarke (und nicht bloß eine Markenanmeldung) erforderlich war, weiters, dass bei einem Zentralangriff eine Umwandlung bzw. Transformation nicht möglich war, und auch dass die Aufteilung, an welches Amt, nämlich an die WIPO oder die Ursprungsbehörde, die Korrespondenz zu richten war, äußerst unübersichtlich war.
Mit dem Wegfall der Sicherungsklausel am 1. September 2008 (Artikel 9sexies MMP) wird dies nun genau umgekehrt sein, und zwischen Staaten, die sowohl dem MMA als auch dem MMP angehören, wird bei Doppelzugehörigkeit ausschließlich das MMP maßgeblich sein. Ab September 2008 werden somit für internationale Marken in allen wichtigen Mitgliedsstaaten ausschließlich die Regelungen des MMP gelten. Lediglich sieben Staaten gehören derzeit ausschließlich dem MMA und nicht nur oder auch dem MMP an, nämlich Algerien, Bosnien und Herzegowina, Ägypten, Kasachstan, Liberia, Sudan, Tadschikistan (Stand: Juni 2008).
Dies wird sich in der Praxis in folgender Weise auswirken:
In Zukunft ist zu erwarten, dass sowohl neu beitretende Länder als auch die derzeit sieben Nur-MMA-Länder schlussendlich dem MMP beitreten werden, wodurch das MMA in die Bedeutungslosigkeit abgleiten wird. Unter anderem hat auch Indien seinen baldigen Beitritt zum MMP angekündigt. Es bleibt in diesem Zusammenhang auch abzuwarten, ob eventuell manche Staaten aus dem MMA gänzlich austreten werden, um zu versuchen, als dann reine MMP-Länder höhere Individualgebühren anstelle der Zusatzgebühren zu verlangen (Regel 1bis GAusfO).
Weitere Änderungen des Madrider Systems sind nicht vor dem Jahr 2011 zu erwarten, wobei diese jedoch wiederum durchgreifend sein könnten, da hier so grundlegende Dinge, wie z.B. der komplette Wegfall der Basismarke etc. diskutiert werden. Angesichts der attraktiven Auswahl und kostengünstigen Benennung einer großen Anzahl von Staaten, u.a. auch der europäischen Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit, der kostengünstigen Möglichkeit der nachträglichen Schutzerstreckung auf weitere Staaten und nicht zuletzt der strategischen Vorteile im Falle von Streitigkeiten, beispielsweise durch die Möglichkeit der Umwandlung bzw. Transformation, ist die internationalen Marke sicherlich ein äußerst vorteilhaftes Vehikel. Wenn somit beispielsweise „Markenschutz in Europa“ gewünscht wird, so ist es angesichts der obigen Vorteile durchaus überlegenswert und vorteilhaft, nicht den Weg über eine reine Gemeinschaftsmarke zu wählen, sondern der etwas kostenaufwändigeren Variante über eine österreichische Basismarke mit anschließender internationaler Marke, unter Benennung der EG sowie zusätzlich der europäischen Nicht-EU-Länder wie der Schweiz, Norwegen, Kroatien, Türkei etc., den Vorzug zu geben.
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