![]() Änderungen vor allem im Patent- und Markengesetz sowie bei den Gebühren Durch die Änderungen des österreichischen Patentgesetzes, des Patentverträge-Einführungsgesetzes, des Markenschutzgesetzes sowie des Patentamtsgebührengesetzes haben sich im wesentlichen folgende Neuerungen ergeben:
1. Londoner Übereinkommen Österreich ist zwar dem Londoner Übereinkommen (wodurch deutsche Übersetzungen für europäische Patente wegfallen würden und europäische Patente auch in englischer und französischer Sprache in Österreich wirksam wären) noch nicht beigetreten, doch wurde das Patentgesetz vorgreifend bereits dahingehend geändert, dass im Falle eines durchaus zeitnah zu erwartenden Beitritts allfällige Übersetzungen nicht mehr erforderlich wären. Damit erhöht sich natürlich, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, die Rechtsunsicherheit, da man zukünftig auch Patente in englischer oder französischer Sprache beachten und sachlich beurteilen und bewerten wird müssen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel "Das Londoner Übereinkommen neu " von April 2008.
2. Widerspruch gegen Marke Nunmehr wurde (endlich) auch für Österreich ein Widerspruchsverfahren gegen registrierte Marken eingeführt. Bislang bestand bekanntlich für Inhaber älterer Rechte, z.B. älterer Marken, nur die Möglichkeit, ein Löschungsverfahren bei der Nichtigkeitsabteilung einzuleiten. Das neu eingeführte Widerspruchsverfahren ist im Vergleich dazu für die widersprechende Partei wesentlich kostengünstiger, schneller und risikoärmer. Die Frist zur Einlegung des Widerspruches beträgt 3 Monate ab der Registrierung. Will man dieses neue Verfahren effektiv nützen, sollten somit zukünftig die von Mitbewerbern neu registrierten Marken überwacht werden, um diese Frist nicht zu versäumen.
3. Gebührenänderungen Vor allem bei den Jahresgebühren haben sich erhebliche Änderungen ergeben. So sind in Zukunft Jahresgebühren für Patente erst für das 6. Jahr ab der Anmeldung (nicht wie bisher für das 3. Jahr) und für Gebrauchsmuster erst für das 4. Jahr im voraus zu entrichten. Die Aufrechterhaltung von erteilten Patenten und registrierten Gebrauchsmustern wird somit für die Inhaber in den Anfangsjahren günstiger als bisher.
4. Biopatent Monitoring Komitee Zur Beobachtung und Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie wurde ein Biopatent Monitoring Komitee eingerichtet.
Das Jahr 2010 bringt also sowohl inhaltlich als auch formal teils sehr interessante Neuerungen. Wir werden noch in spezifischen Artikeln zu den einzelnen Punkten im Detail berichten.
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