01/2008 - Das Londoner Übereinkommen

Änderungen für Übersetzungen bei der Validierung von EP-Patenten

Das Londoner Übereinkommen betrifft eine kostengünstige Regelung für die Übersetzung europäischer Patente. Gemäß dem Londoner Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, auf die Einreichung von Übersetzungen europäischer Patente ganz oder teilweise zu verzichten. Dadurch können die Kosten für die bei der Validierung bzw. Überleitung anfallenden Übersetzungen in die mittlerweile 23 verschiedenen Amtssprachen der Vertragspartner des Europäischen Patentübereinkommens verringert werden. Es wird erwartet, dass die Kosten für Übersetzungen um durchschnittlich 50% gesenkt werden, was für den Patentinhaber eine erhebliche Reduktion der Gesamtkosten bzw. eine Senkung des Kostenrisikos bedeutet und das Anstreben eines europäischen Patentes somit billiger und attraktiver macht.

Auch wird dadurch die Position des Patentinhabers bei der Rechtsdurchsetzung gestärkt, da die Wortwahl bzw. der Tenor der Übersetzung auf die konkreten Eingriffsgegenstände hin "massgeschneidert" werden kann.

Das Londoner Übereinkommen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 in Kraft treten.

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