Schutzrechte sind vom Staat (oder von einer internationalen Behörde) erteilte oder verliehene Monopolrechte, die den Inhaber berechtigen, dritte von der Benutzung dieser Schutzrechte auszuschließen und bei bereits erfolgter Verletzung Schadenersatz, Unterlassung, uvm. zu verlangen.
Im Allgemeinen ist die Wirksamkeit gewerblicher Schutzrechte an die Erteilung oder Registrierung einer Behörde, i.A. des Patentamts, gebunden. Nach der Eintragung/Registrierung wirkt ein gewerbliches Schutzrecht gegenüber jedermann. Für die Aufrechterhaltung eines Schutzrechts ist zumeist eine Gebühr vorgeschrieben, welche vor Ablauf einer Frist zu bezahlen ist. Im Falle einer Nichtzahlung verfällt das Schutzrecht, wodurch jedermann zur Verwendung des Schutzgegenstandes berechtigt ist.
Die Durchsetzung gewerblicher Schutzreche ist in einem Zivilgerichtlichen Verfahren möglich. Patent-Verletzungsklagen werden ausschließlich vor dem Handelsgericht Wien, die übrigen Verletzungsklagen, beispielsweise von Marken, werden vor den Landesgerichten verhandelt.