Ein österreichisches Gebrauchsmuster - oft auch als "kleines Patent" bezeichnet - ist ein gewerbliches Schutzrecht, durch das, wie auch durch ein Patent, eine technische Erfindung geschützt wird.
Der Gebrauchsmusterinhaber kann dadurch andere von der Benutzung der geschützten Erfindung ausschließen.
Um ein Gebrauchsmuster zu erhalten, muss eine Anmeldung, in der die Erfindung detailliert beschrieben wird, beim Österreichischen Patentamt in Wien hinterlegt werden.
Nach der Anmeldung wird vom Patentamt eine Recherche zum Stand der Technik durchgeführt. Im Unterschied zum Patent wird bei einem Gebrauchsmuster jedoch KEIN langwieriges Prüfungsverfahren abgewickelt.
Die Voraussetzungen, um ein Gebrauchsmuster zu erhalten, sind ähnlich wie für ein Patent. Die Erfindung muss weltweit absolut neu sein (allerdings gibt es eine 6 monatige Neuheitsschonfrist für eigene Vorveröffentlichungen), muss einen ausreichenden erfinderischen Schritt aufweisen, sowie gewerblich anwendbar sein. Der erforderliche erfinderischen Schritt ist laut jüngster Rechstsprechung des Obersten Gerichtshofes geringer anzusetzen als bei einem Patent. Ein Gebrauchsmuster ist somit ein schnell und einfach erhältliches Schutzrecht, das insbesondere für "kleine" Erfindungen genutzt wird. Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt maximal 10 Jahre.