Unsere Haupttätigkeit liegt in der Vertretung von Parteien im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Dazu zählt die Vertretung vor dem österreichischen Patentamt und dem Obersten Patent- und Markensenat sowie vor den für Angelegenheiten des Sortenschutzes zuständigen Behörden für die folgenden Tätigkeiten:
In zivilgerichtlichen Verfahren (Eingreiffsstreit), in welchem die Verletzung eines Patents betroffen ist der Patentanwalt auch zur berufsmäßigen Mit-Vertretung (Beistand) neben dem Rechtsanwalt berechtig.
Neben der Vertretung von Parteien ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt unserer Kanzlei die Recherche nach Schutzrechten sowie deren Beurteilung. Im Zuge einer Beurteilung von Schutzrechten kann ermittelt werden, ob
Neben der Vertretung vor Behörden vertreten wir auch Parteien gegenüber Ihren Geschäftspartnern in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, beispielsweise bei