Gerade auch vor dem Hintergrund des steigenden innerpolitischen Drucks auf die May-Regierung kam die nunmehrige praktische Umsetzung dieser Ankündigung, also die tatsächliche Hinterlegung der unterzeichneten Ratifizierungsurkunde beim Europäischen Rat unerwartet. Damit hat sich die Chance weiter vergrößert, dass das UPC doch noch in absehbarer Zeit in Kraft treten könnte. Es sind nun allerdings alle Augen auf Deutschland gerichtet, das den Vertrag grundsätzlich problemlos ratifizieren würde, derzeit allerdings durch eine Verfassungsbeschwerde daran gehindert ist. Diese wird von vielen Beobachtern als nicht ganz abwegig eingestuft und eine Abweisung der Klage als unzulässig gilt in Fachkreisen derzeit als nicht wahrscheinlich. Eher wird erwartet, dass sich das Bundesverfassungsgericht inhaltlich mit der Beschwerde auseinandersetzen wird. Wie und wann das Verfahren weitergeht, kann derzeit nicht gut vorausgesehen werden, jedenfalls steht noch im Jahr 2018 eine mündliche Verhandlung auf dem Zeitplan und auch eine mögliche Vorlage an den EuGH steht im Raum. Ob Deutschland noch rechtzeitig ratifizieren kann und das UPC damit noch vor dem Brexit im März 2019 in Kraft treten kann, ist aktuell völlig unklar und die Patentwelt wird in den nächsten Monaten verstärkt immer wieder nach Karlsruhe blicken.